Personen mit Ausbildung entsprechend Abschnitt 2.1 und 2.2 dieser Schrift, z. B. aktive Feuerwehrleute mit erfolgreich abgeschlossener feuerwehrtechnischer Grundausbildung (Truppmann, Truppfrau), können ohne zusätzliche Ausbildung als Brandschutzhelfer bestellt werden.
Es gilt!:
Der Unternehmer oder die Unternehmerin kann erst dann eine Person zum Brandschutzhelfer bestellen, wenn sie auch mit den jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten vertraut gemacht wurde.
Löschübungen mit Feuerlöschern müssen im Vorfeld absolviert sein und zukünftig in Abständen auch durchgeführt werden.
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Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z. B. Büronutzung) in der Regel ausreichend. Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung, der Wertekonzentration und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (z. B. Beschäftigte, betriebsfremde Personen, Besucherinnen und Besucher und Personen mit eingeschränkter Mobilität) kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. durch Fortbildung, Urlaub, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.
Normalerweise unbegrenzt, wenn Sie einen Kurs nach dem 1.1.2018 besucht haben.
Im Rahmen der betrieblichen Brandschutz- und Evakuierungshelferausbildung gilt der Kurs 3-5 Jahre und kann durch eine Fortbildung aufgefrischt werden.
Möglichkeiten zur Anmeldung
Bei Privatpersonen benötigen wir zur Durchführung Ihrer Anmeldung Name, Vorname, Geb.-Datum, Anschrift, Tel.-Nr., E-Mail). Firmenmitarbeiter melden sich mit Anzahl TN, Name(n), Vorname(n), Geb.-Datum und unter Angabe Ihrer Firmendaten (Firmenname, Anschrift, Ansprechpartner, Tel./E-Mail) sowie Angaben zum zuständigen Unfallversicherungsträger an (Berufsgenossenschaft-BG oder Unfallkasse-UKS).
Sie erhalten nach Ihrer schriftlichen Anmeldung eine Anmeldebestätigung mit den Kursdaten und als Mitarbeiter einer Firma zusätzlich das Formular "Anmelde- und Teilnahmebescheinigung".
Teilnehmer, die den Kurs über die Berufsgenossenschaft abrechnen lassen wollen, bringen das vollständig ausgefüllte Formular "Anmelde- und Teilnahmebescheinigung" im Original zum Kurs mit oder senden es vorher ausgefüllt per Post an folgende Anschrift: DRK Kreisverband Dresden e.V., Aus- und Fortbildung, Klingerstraße 20, 01139 Dresden.
In unseren Brandschutz- und Evakuierungskursen ist eine 30-minütige Pause vorgesehen. Eine Verkürzung des Kurstages unter Verzicht der Pausenzeiten ist jedoch nicht möglich. Für die Pausenverpflegung ist in der DRK Kreisgeschäftsstelle eine Kantine für die Pausenverpflegung vorhanden. Alternativ dürfen Sie auch gern eigene Verpflegung mitbringen.
In unserem Praxisteil kommen u. a. Feuerlöscher zum Einsatz. Damit werden Feuer in verschiedensten Übungen gelöscht.
Daher empfehlen wir Ihnen strapazierfähige Kleidung und rutschfestes und geschlossenes Schuhwerk zu tragen. Für entstehende Schäden an oder durch Kleidung (Schuhe) können wir nicht haften. Damen empfehlen wir bequeme Hosen.