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Sicher im Ernstfall – Professionelle Brandschutzkurse beim Deutschen Roten Kreuz Dresden (DRK)

Brände können jederzeit und überall entstehen – ob im Haushalt, im Büro oder in der Produktion. Umso wichtiger ist es, vorbereitet zu sein. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) bietet praxisnahe und fundierte Brandschutzkurse, in denen Sie lernen, Brände zu verhindern, Gefahren frühzeitig zu erkennen und im Notfall richtig zu handeln.

Was Sie in den DRK-Brandschutzkursen lernen:

  • Ursachen von Bränden und wie man sie vermeidet
  • Richtiger Umgang mit Feuerlöschern (inkl. praktischer Übung)
  • Verhalten im Brandfall – ruhig bleiben, richtig reagieren
  • Evakuierungspläne verstehen und anwenden
  • Flucht- und Rettungswege sichern
  • Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes

Diese Kurse richten sich sowohl an Privatpersonen, die ihre Sicherheit zu Hause erhöhen möchten, als auch an Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden schulen und gesetzliche Vorgaben erfüllen wollen.

Lehrgang: Brandschutzhelfer inkl. Evakuierungshelfer

Im spezialisierten Lehrgang zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer erwerben Sie oder Ihre Mitarbeitenden alle nötigen Kenntnisse, um im Ernstfall schnell, sicher und verantwortungsvoll zu handeln – sei es im Büro, in der Werkstatt oder im öffentlichen Raum.

Theoretische Inhalte des Lehrgangs gem. DGUV Information 205-023:

  1. Grundzüge des Brandschutzes
  2. Betriebliche Brandschutzorganisation
  3. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  4. Gefahren durch Brände
  5. Verhalten im Brandfall

Praktische Inhalte des Lehrgangs gem. DGUV Information 205-023: 

  • Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von
    Feuerlöscheinrichtungen
  • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z. B. Situations-
    einschätzung, Vorgehensweise)
  • realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z. B. Simulationsgeräte
    und –anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen
  • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen
    erfahren
  • betriebsspezifische Besonderheiten (z. B. elektrische Anlagen, Metall-
    brände, Fettbrände)
  • Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich

Gesetzliche Grundlage:

Die Ausbildung erfolgt nach den Vorgaben der:

  • DGUV Information 205-023 (Brandschutzhelfer)
  • DGUV Information 205-033 (Evakuierungshelfer)
  • ASR A2.2 und A2.3 (Technische Regeln für Arbeitsstätten)

Wichtig für Unternehmen: Laut Arbeitsschutzgesetz müssen mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein – unter Berücksichtigung von Urlaub, Krankheit und Schichtbetrieb.

✅ Ihr Nutzen auf einen Blick:

  • Erfüllung gesetzlicher Anforderungen
  • Erhöhte Sicherheit für Mitarbeitende und Kunden
  • Geringeres Risiko für Sach- und Personenschäden
  • Praxisnahe Schulung durch erfahrene Ausbilder

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